Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, das Einvernehmen gem. § 11a KiFöG in Bezug auf den Abschluss der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen für die Kindertagesstätte „Hakelspatzen“ im Ortsteil Cochstedt beginnend ab dem 01.05.2023, zu erteilen.
Mit Inkrafttreten des § 11a Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt zum
01.01.2015 schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis),
mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich
Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen über den Betrieb
der Tageseinrichtungen im Einvernehmen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden
oder Verwaltungsgemeinschaften.
Am 20.06.2023 fanden, auf Grundlage der eingereichten
Leistungsbeschreibungen und Kostenpläne durch den Träger der Einrichtungen für
den Zeitraum ab 01.05.2023, beim Landkreis im Rahmen eines Onlinemeetings
Verhandlungsgespräche statt. Im Ergebnis wurden der Stadt Hecklingen am
07.07.2023 die beigefügten Unterlagen mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens
zur Verfügung gestellt. Es ergibt sich somit für die Kindertagesstätte
„Hakelspatzen“ ein Gesamtkostenbedarf in Höhe von 467.059,42 Euro. Der
Salzlandkreis befürwortet den eingereichten Kostenplan nach umfangreicher
Prüfung. Die Vereinbarung gilt, solange keine neue Entgeltvereinbarung
einvernehmlich abgeschlossen ist.
Nach Abzug der beschiedenen Zuweisungen durch das Land und den Landkreis in Höhe von 213.180,48 Euro sowie der zu erwartenden Kostenbeiträge in Höhe von 50.499,00 Euro verbleibt ein Finanzzuschuss durch die Kommune in Höhe von 203.379,94 Euro.
Anlage 1 Einvernehmenserteilung 2023 Kita Cochstedt