Betreff
über die Einvernehmenserteilung gem. § 11a KiFöG, für das Verhandlungsjahr 2023, für die Kindertagesstätte "Sonnenkäferland" OT Schneidlingen in Trägerschaft der Lebenshilfe "Bördeland" gGmbH, Vereinbarungszeitraum ab 01.05.2023
Vorlage
430/23
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, das Einvernehmen gem. § 11a KiFöG in Bezug auf den Abschluss der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen für die Kindertagesstätte „Sonnenkäferland“ im Ortsteil Schneidlingen beginnend ab dem 01.05.2023, zu erteilen.     

           


Mit Inkrafttreten des § 11a Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt zum 01.01.2015 schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis), mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich, Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen im Einvernehmen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften.

 

Am 20.06.2023 fanden, auf Grundlage der eingereichten Leistungsbeschreibungen und Kostenpläne durch den Träger der Einrichtungen für den Zeitraum ab 01.05.2023, beim Landkreis im Rahmen eines Onlinemeetings Verhandlungsgespräche statt. Im Ergebnis wurden der Stadt Hecklingen am 07.07.2023 die beigefügten Unterlagen mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt. Es ergibt sich somit für die Kindertagesstätte „Sonnenkäferland“ ein Gesamtkostenbedarf von 426.980,76 Euro. Der Salzlandkreis befürwortet den eingereichten Kostenplan nach umfangreicher Prüfung. Die Vereinbarung gilt, solange keine neue Entgeltvereinbarung einvernehmlich abgeschlossen ist.

 

 

Nach Abzug der beschiedenen Zuweisungen durch das Land und den Landkreis in Höhe von 227.894,52 Euro sowie der zu erwartenden Kostenbeiträge in Höhe von 42.108,00 Euro verbleibt ein Finanzzuschuss durch die Kommune in Höhe von 156.978,24 Euro.

 


 Keine finanziellen Auswirkungen

X    Finanzielle Auswirkungen

           

Haushaltsjahr

2023/2024

Produkt

36511000

Sachkonto

531800

Maßnahme

Zuschuss an Lebenshilfe - Schneidlingen

Planansatz/Entwurf

470.000 (2023)

Gesamt

426.980,76 (beginnend ab 05/2023)

 

 


Anlage 1         Einvernehmenserteilung Kita Schneidlingen