Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, das Einvernehmen gem. § 11a KiFöG in Bezug auf den Abschluss der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen für die Kindertagesstätte „Sonnenkäferland“ im Ortsteil Schneidlingen beginnend ab dem 01.05.2023, zu erteilen.
Mit Inkrafttreten des § 11a Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt zum
01.01.2015 schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis),
mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich,
Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen über den Betrieb
der Tageseinrichtungen im Einvernehmen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden
oder Verwaltungsgemeinschaften.
Am 20.06.2023 fanden, auf Grundlage der eingereichten
Leistungsbeschreibungen und Kostenpläne durch den Träger der Einrichtungen für
den Zeitraum ab 01.05.2023, beim Landkreis im Rahmen eines Onlinemeetings
Verhandlungsgespräche statt. Im Ergebnis wurden der Stadt Hecklingen am
07.07.2023 die beigefügten Unterlagen mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens
zur Verfügung gestellt. Es ergibt sich somit für die Kindertagesstätte
„Sonnenkäferland“ ein Gesamtkostenbedarf von 426.980,76 Euro. Der Salzlandkreis
befürwortet den eingereichten Kostenplan nach umfangreicher Prüfung. Die
Vereinbarung gilt, solange keine neue Entgeltvereinbarung einvernehmlich
abgeschlossen ist.
Nach Abzug der beschiedenen Zuweisungen durch das Land und den Landkreis in Höhe von 227.894,52 Euro sowie der zu erwartenden Kostenbeiträge in Höhe von 42.108,00 Euro verbleibt ein Finanzzuschuss durch die Kommune in Höhe von 156.978,24 Euro.
Anlage 1 Einvernehmenserteilung Kita Schneidlingen