Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, das Einvernehmen gem. § 11a KiFöG in Bezug auf den Abschluss der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ im Ortsteil Groß Börnecke für das Verhandlungsjahr 2023, beginnend ab dem 01.01.2023, zu erteilen.
Mit Inkrafttreten des § 11a Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt zum
01.01.2015 schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis) mit
den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich Leistungs-,
Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen über den Betrieb der
Tageseinrichtungen im Einvernehmen
mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften.
Am 10.05.2023 fand auf Grundlage der eingereichten Leistungsbeschreibung und des Kostenplans durch den Träger der Einrichtung für das Jahr 2023, beim Salzlandkreis im Rahmen eines Onlinemeetings das Verhandlungsgespräch statt. Im Ergebnis wurden der Stadt Hecklingen am 16.08.2023, die beigefügten Unterlagen mit der Bitte um Erteilung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt. Es ergibt sich somit für die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ ein Gesamtkostenbedarf von 775.118,07 Euro. Der Salzlandkreis befürwortet den eingereichten Kostenplan nach umfangreicher Prüfung.
Nach Abzug der beschiedenen Zuweisungen durch das Land und den Landkreis in Höhe von 420.402,36 Euro sowie der zu erwartenden Kostenbeiträge in Höhe von 79.764,00 Euro verbleibt ein Finanzzuschuss durch die Kommune in Höhe von 274.951,71 Euro.
Anlage 1 Einvernehmenserteilung für 2023, Kita Groß Börnecke