Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
Der Wirtschaftsplan 2023 des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ Hecklingen wird wie folgt
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 546.500 €
in
den Aufwendungen auf 546.200 €
im Vermögensplan
in
der Einnahme auf 112.300
€
in
der Ausgabe auf 112.300
€
festgesetzt und die
Stellenübersicht bestätigt.
Gemäß dem Gesetz über kommunale Eigenbetriebe und zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt ist der
Wirtschaftsplan durch den Stadtrat der Stadt Hecklingen zu beschließen. Der
Stadtrat hat die Festsetzung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes,
die Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes und die
Stellenübersicht zu beschließen.
Der Wirtschaftsplan
2023 wird
im Erfolgsplan
in
den Erträgen auf 546.500
€
in
den Aufwendungen auf 546.200 €
und im Vermögensplan
in
der Einnahme auf 112.300
€
in
der Ausgabe auf 112.300
€
festgesetzt.
Wirtschaftsplan 2023