Betreff
Festsetzung des Kassenkredites für das Wirtschaftsjahr 2023 des Stadtbetriebes "Sankt Georg" Hecklingen
Vorlage
435/23
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, den Kassenkredit des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ für das Wirtschaftsjahr 2023 auf 90.000 € festzusetzen.
Im Haushaltsjahr 1996 wurde durch die Sonderkasse des Stadtbetriebes
„Sankt Georg“ ein Kassenkredit i. H. v. 1.004.688,55 € in Anspruch genommen.
Seit dem Jahr 2016 wird der Kassenkredit einmal jährlich getilgt.
Der Kassenkredit beläuft sich per 01.01.2023 auf 90.000 €.
Es wird vorgeschlagen, den Kassenkredit auf 90.000 € festzusetzen.