Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1. Der Stadtrat nimmt den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und des
Salzlandkreises (Anlage 1) zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019
des Stadtbetriebes „Sankt Georg“ (Anlage 2) fest.
2. Der Verlust in Höhe von 73.996,73 € ist wie folgt zu behandeln:
* auf neue Rechnung vorzutragen
3. Die Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2019 entlastet.
Gemäß dem Gesetz über kommunale Eigenbetriebe und zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt ist der
Jahresabschluss durch den Stadtrat festzustellen. Der Jahresabschluss 2019 des
Stadtbetriebes wurde durch die WIBERA Wirtschaftsberatungs AG Leipzig geprüft.
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und des
Rechnungsprüfungsamtes des Salzlandkreises liegen vor.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht über die
Jahresabschlussprüfung wurden durch den Betriebsausschuss vorberaten.
Im Ergebnis der Vorberatung wird vorgeschlagen:
1. das Ergebnis des
Jahresabschlusses zu bestätigen
2. den Verlust in
Höhe von 73.966,73 € wie folgt zu behandeln:
* auf neue Rechnung vorzutragen
3. die
Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2019 zu entlasten.
Anlage 1 – Bestätigung des Wirtschaftsprüfers und des Landkreises
Anlage 2 – Jahresabschluss 2019