Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, das Einvernehmen gem. § 11a KiFöG LSA gemäß Anlage 2 für die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ im Ortsteil Groß Börnecke für das Verhandlungsjahr 2019 zu erteilen.
Mit Inkrafttreten des § 11a Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt vom
01.01.2015 schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis),
mit den Trägern von Tageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich,
Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen über den Betrieb
der Tageseinrichtungen in den Gemeinden, Verbandsgemeinden oder
Verwaltungsgemeinschaften. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des
Kinderförderungsgesetzes vom 19.12.2018 sind gem. § 11a diese Vereinbarungen
schriftlich zu dokumentieren.
Nach Abstimmung mit dem Träger der Kindertagesstätte als auch mit dem
Salzlandkreis wurden die beigefügten Unterlagen zur Einvernehmenserteilung der
Kommune am 17.07.2019 zur Verfügung gestellt. Es ergibt sich somit für die
Kindertagesstätte „Sonnenschein“ ein Gesamtkostenbedarf von 542.980,76 Euro.
Der Salzlandkreis befürwortet den eingereichten Kostenplan nach umfangreicher
Prüfung.
Nach Abzug der beschiedenen Zuweisungen durch das Land und den Landkreis in Höhe von 290.409,10 Euro sowie der zu erwartenden Kostenbeiträge in Höhe von 92.781,89 Euro verbleibt ein Finanzzuschuss durch die Kommune in Höhe von 159.789,77 Euro
1. Betriebswirtschaftliche Prüfung der LQE-Unterlagen Kita Sonnenschein
2. Einvernehmenserteilung gem. § 11a Gesetz zur Förderung und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt
(KiFöG LSA)