Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt auf der Grundlage des § 101 (Haushaltsplan) Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 5 der Kommunalhaushaltsverordnung den Wirtschaftsplan 2018 der Wohnungsbaugesellschaftsgesellschaft mbH.