Sitzung: 04.05.2021 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 177/BM/19-24
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt für das Verfahren der Stadt Wanzleben - Börde, zur Einräumung des Wegerechts für das Stromversorgunggsnetz der allgemeinen Versorgung gem. § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Ortsteile Dreileben, Zuckerdorf Klein Wanzlebern, Remkersleben und Meyendorf, die Auswahlkriterien mit der dazugehörigen Gewichtung (Anlage 2, Anlage 3).