Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt für das Verfahren der Stadt Wanzleben - Börde, zur Einräumung des Wegerechts für das Stromversorgunggsnetz der allgemeinen Versorgung gem. § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Ortsteile Dreileben, Zuckerdorf Klein Wanzlebern, Remkersleben und Meyendorf, die Auswahlkriterien mit der dazugehörigen Gewichtung (Anlage 2, Anlage 3).