1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließ den B-Plan "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Juni 2021, als Satzung.

 

2. Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand Juni 2021) wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.