Sitzung: 23.08.2022 Ortschaftsrat Dreileben
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 260/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt
a) die Erhöhung der
Pacht für private Stellflächen auf 20,00 €/Monat zzgl. Umsatzsteuer, b) die
Erhöhung der Pacht für gewerbliche Stellflächen auf 30,00 €/Monat zzgl.
Umsatzsteuer,
c) die vereinheitlichte
Vermietung von Garagen (einschl. Grund und Boden) zu einer Miete von 30,00
€/Monat zzgl. Umsatzsteuer an Privatpersonen; die Unterscheidung zwischen
Verpachtung Grund und Boden für eine in fremdem Eigentum stehende Garage und
die ganzheitliche Vermietung Garage/Grund/Boden wird aufgehoben,
d) die Erhöhung der
Pacht für nicht vereinsgebundene Gartenflächen auf 0,45 €/m²/Jahr,
e) die Erhöhung der
Pacht für Weideland auf 0,10 €/m²/Jahr.
f) sofern die private Stellfläche durch den Pächter auf einer unbefestigten (nicht geschotterten) Grundstücksfläche auf seine Kosten hergestellt wird, wird das 1. Pachtjahr pachtfrei gewährt. Ab dem 2. Pachtjahr wird die Pacht gem. Punkt a) in Höhe von 20,00 €/Monat zzgl. Umsatzsteuer erhoben.
g) sofern die gewerbliche Stellfläche durch den Pächter auf einer unbefestigten (nicht geschotterten) Grundstücksfläche auf seine Kosten hergestellt wird, wird das 1. Pachtjahr pachtfrei gewährt. Ab dem 2. Pachtjahr wird die Pacht gem. Punkt b) in Höhe von 30,00 €/Monat zzgl. Umsatzsteuer erhoben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt
a) die Erhöhung der
Pacht für private Stellflächen auf 20,00 €/Monat zzgl. Umsatzsteuer, b) die
Erhöhung der Pacht für gewerbliche Stellflächen auf 30,00 €/Monat zzgl.
Umsatzsteuer,
c) die
vereinheitlichte Vermietung von Garagen (einschl. Grund und Boden) zu einer
Miete von 30,00 €/Monat zzgl. Umsatzsteuer an Privatpersonen; die
Unterscheidung zwischen Verpachtung Grund und Boden für eine in fremdem
Eigentum stehende Garage und die ganzheitliche Vermietung Garage/Grund/Boden
wird aufgehoben,
d) die Erhöhung der
Pacht für nicht vereinsgebundene Gartenflächen auf 0,45 €/m²/Jahr,
e) die Erhöhung der
Pacht für Weideland auf 0,10 €/m²/Jahr.
f) sofern die private Stellfläche durch den Pächter auf einer unbefestigten (nicht geschotterten) Grundstücksfläche auf seine Kosten hergestellt wird, wird das 1. Pachtjahr pachtfrei gewährt. Ab dem 2. Pachtjahr wird die Pacht gem. Punkt a) in Höhe von 20,00 €/Monat zzgl. Umsatzsteuer erhoben.
g) sofern die gewerbliche Stellfläche durch den Pächter auf einer unbefestigten (nicht geschotterten) Grundstücksfläche auf seine Kosten hergestellt wird, wird das 1. Pachtjahr pachtfrei gewährt. Ab dem 2. Pachtjahr wird die Pacht gem. Punkt b) in Höhe von 30,00 €/Monat zzgl. Umsatzsteuer erhoben.