Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Bahnhof – Klein Wanzleben" OT ZD Klein Wanzleben in der Fassung vom September 2022, die Begründung wird gebilligt. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Bahnhof – Klein Wanzleben" einschließlich Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.