Sitzung: 06.11.2019 Ortschaftsrat Stadt Seehausen
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 072/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt:
- Die
Hebesätze werden ab 01. Januar 2020 wie folgt festgelegt
Grundsteuer A 450
v.H.
Grundsteuer B 450
v.H.
Gewerbesteuer 350
v.H.
- Die
Satzung über die Erhebung von Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer
(Hebesatzung) entsprechend der Anlage.