Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden ab 01. Januar 2020 wie folgt festgelegt

Grundsteuer A                450 v.H.

Grundsteuer B                 450 v.H.

Gewerbesteuer                              350 v.H.

 

  1. Die Satzung über die Erhebung von Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer

                (Hebesatzung) entsprechend der Anlage.