Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes Wohngebiet "Rudolf-Breitscheid-Ring" in der Ortschaft ZD Klein Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V. m. § 13a und § 13 BauGB.


Ziel der Planung ist die Errichtung von ca. 6 Wohnhäusern auf dem Flurstück 36/2 Flur 2 in der Gemarkung Klein Wanzleben.


    Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,7 ha.

(Geltungsbereich des Plangebietes siehe Auszug Flurkarte als Anlage).

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.