Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes "Südlich Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße“ im OT Stadt Wanzleben gemäß

§ 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V. m. § 13a und

§ 13 BauGB.


Ziel der Planung ist die Errichtung von Wohnhäusern die dem altersgerechten Wohnen dienen.

 

Der Geltungsbereich des B-Planes hat eine Größe von ca. 9.866 m².

(Geltungsbereich des Plangebietes Plandarstellung als Anlage).

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.