Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt:

 

1. Der Bebauungsplan „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ OT Stadt Wanzleben der Stadt Wanzleben - Börde wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018 gemäß

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018 gebilligt.

 

2. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“

OT Stadt Wanzleben der Stadt Wanzleben - Börde ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 


Der Bebauungsplan „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.

 


Planteil B-Plan Biogas und Tierhaltung Wanzleben

Begründung B-Plan Biogas und Tierhaltung Wanzleben

Umweltbericht B-Plan Biogas und Tierhaltung Wanzleben

Anhang 01 SAP

Anhang 02 Immissionsprognose