Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde beschließt:
1. Der Bebauungsplan
„Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ OT Stadt Wanzleben der Stadt Wanzleben -
Börde wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018 gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der
vorliegenden Fassung vom April 2018 gebilligt.
2. Der
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“
OT Stadt Wanzleben der Stadt Wanzleben - Börde ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Der Bebauungsplan
„Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der
Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über
die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt
wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu
jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Planteil B-Plan
Biogas und Tierhaltung Wanzleben
Begründung B-Plan
Biogas und Tierhaltung Wanzleben
Umweltbericht B-Plan
Biogas und Tierhaltung Wanzleben
Anhang 01 SAP
Anhang 02 Immissionsprognose