Betreff
Ernennung stellvertretender Stadtwehrleiter
Vorlage
43/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt, Herrn Andreas Uhde als stellvertretenden  Stadtwehrleiter, verantwortlich für Technik, Bekleidung, Beschaffung und Ausrüstung der Feuerwehr der Stadt Wanzleben –Börde, gem.§ 15 (3) BrSchG LSA mit sofortiger Wirkung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu berufen.


Herr Uhde wurde auf der Versammlung der Wehrleiter der Ortsfeuerwehren der Stadt Wanzleben - Börde einstimmig zum stellv. Stadtwehrleiter gewählt. Eine Anhörung des Kreisbrandmeisters erfolgte gem. § 15 (3) BrSchG LSA. Herr Uhde erfüllt gem. Anlage zur Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO- FF) – Teil 1- Nr. 9a die Voraussetzungen zum Einsatz in diese Funktion. Somit kann gem. § 15 (3) BrSchG LSA die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren erfolgen.