Betreff
Antrag auf Genehmigung einer außerplanmäßigen Aufwendung von Konzessionen
Vorlage
23/HA/18
Art
BV-HA

 

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 11.463,55 € in der Haushaltsstelle 5.3.1.00.545700 Erstattung der Konzessionsabgaben Strom für die Jahre 2016 und 2017.

 


Die Stadt Wanzleben - Börde erhielt von der Avacon die Abrechnung des Konzessionsvertrages Strom für die Jahre 2016 und 2017. Die Abrechnung erfolgt immer im darauf folgenden Jahr bzw. in den darauffolgenden Jahren. Bereits im März 2018 wurde eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 13.923,53 € für die Erstattung der Konzession 2015 getätigt. Nun ist die Erstattung für die Konzession Strom der Jahre 2016 und 2017 fällig.


Finanzierung:

Die Konzessionsverträge stellen eine rechtliche Verpflichtung der Kommune dar, durch dieses Rechtsverhältnis ist die Stadt Wanzleben - Börde gebunden den Verpflichtungen nachzukommen. Zudem gehört das Aufgabengebiet der Konzessionen Strom und Gas zu den Pflichtaufgaben einer Kommune. Zweck dieser Pflicht ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas herzustellen.

Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.

Demzufolge muss die Stadt Wanzleben - Börde diese Aufwendungen leisten. Die Deckung erfolgt vollständig aus Minderaufwendungen aus den besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen des Bereiches Haushalts- und Finanzplanung1.1.1.20.527100. Somit ist die Deckung innerhalb des Amtes Finanzen gegeben.