Betreff
Aufnahme von Kommunalkrediten
Vorlage
45/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde ermächtigt den Bürgermeister im Jahr 2018 gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 6.689.100 € entsprechend der Höhe des Betrages der Haushaltssatzung 2018 beantragen.
  2. Der Kredit im Zuge des Breitbandausbaus ist mit einer Laufzeit von 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat mit Beschluss der Haushaltssatzung 2018 in der Satzung vom 07.12.2017 eine Kreditaufnahme in Höhe von 6.689.100 € beschlossen. Die Genehmigung dazu wurde von der Kommunalaufsicht in der Verfügung vom 16.01.2018 erteilt. Die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Aufnahme von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Die Kreditaufnahmen können unabhängig von Terminen der Stadtratssitzungen, im Rahmen des Baufortschrittes der entsprechenden Baumaßnahmen vorbereitet und durchgeführt werden. Kredite in Höhe von 370.000 € sind für die Finanzierung der Eigenmittel der STARK III-Maßnahmen geplant. Dafür werden zinslose Kredite bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgerufen, wenn die entsprechenden Zuwendungsbescheide vorliegen. Für die Kita Remkersleben liegt bereits ein Fördermittelbescheid in Höhe von 281.756,71 € vom 06.03.2017 vor. Der Eigenmittelbedarf beträgt 102.400 €. Die Förderung für die Kita Groß Rodensleben wurde abgelehnt und somit kann auch kein Darlehen in Anspruch genommen werden. Für den Ausbau des Breitbandes liegt eine Kreditermächtigung in Höhe von 6.319.100 € vor. Hier erfolgt vor Aufnahme eines Kredites, eine Ausschreibung. Der günstigste Anbieter erhält die Zusage zum Abschluss eines Darlehensvertrages. Über die durchgeführten Kreditaufnahmen wird der Stadtrat informiert.