Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Einvernehmen zur 3. Änderung der
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung zwischen dem
Landkreis Börde und dem kath. Pfarramt Wanzleben, Vor dem Hohen Tor 2 in 39164
Wanzleben - Börde als Träger der Kita "St. Bonifatius", Die Lange
Straße 4 in 39164 Wanzleben - Börde ab dem 01.01.2018.
Auf der Grundlage
des § 11 a des Kinderförderungsgesetzes LSA (KiFöG) i.V.m. den §§ 78 b bis 78 e
des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) wird zwischen dem Träger der
Kindertageseinrichtung und dem Landkreis Börde eine Vereinbarung abgeschlossen.
Diese regelt u. a. die Finanzierung der ermittelten Platzkosten, das
Leistungsspektrum, den Personalschlüssel sowie den Einsatz eines
Qualitätsmanagementsystems.
Der Abschluss der
Vereinbarung bedarf des Einvernehmens der Stadt Wanzleben - Börde und ist bis
zur Erteilung schwebend unwirksam.
Beschlossen wird die
3. Änderung zur LEQ-Vereinbarung vom 21.05.2015.
Folgende Änderungen
sind vereinbart:
- die monatlichen
Entgelte (Platzkosten) für den Zeitraum ab 01.01.2018 sind Bestandteil.
Die Gesamtkosten im
Jahr 2018 betragen 347.898,72 € und erhöhen sich somit um 20.641,67 € gegenüber
dem Jahr 2017. Die Platzkosten bspw. eines 10 h Krippenplatzes belaufen sich
auf 1.094,26 €, eines 10 h Kindergartenplatzes auf 585,59 € und eines 6 h
Hortplatzes auf 432,99 € (in 2017 waren es 1.081,18 € Kinderkrippe / 584,16 €
Kindergarten / 435,06 € Hort).
Die übrigen
Bestimmungen der LEQ-Vereinbarung vom 21.05.2015 sowie die 1. und 2. Änderung
zur LEQ-Vereinbarung bleiben unberührt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses erhöhen sich die Gesamtkosten, die nach Abzug der
Kostenbeiträge und Pauschalen zu Mehrausgaben im Haushalt der Stadt Wanzleben -
Börde führen. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 3.6.5.10.545800.
Anlagen: Anschreiben
vom Landkreis Börde vom 23.07.2018