1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Abwägung zum Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und
Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 2 (2), § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des
B-Planes (Stand Juni 2018) vorgebrachten Anregungen und Hinweise von
Nachbargemeinden, sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 16) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
teilweise berücksichtigt
werden Anregungen von:
- Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 16) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen
und Hinweise erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben-Börde hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2017 den Beschluss
zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des o.g.
Bebauungsplanes gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB ist im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 2.
Änderung des Bebauungsplanes, in der Zeit vom 02.01.2018 bis einschließlich 05.02.2018 erfolgt.
Anregungen wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht
vorgebracht.
Des Weiteren
erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Beteiligung der
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, mit Schreiben vom 14.12.2017. Die
vorgebrachten Anregungen wurden bei der Erstellung des Entwurfes der 2.
Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde in öffentlicher Sitzung am 14.06.2018 gebilligte und
zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes
"Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage
der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben sowie der Entwurf der
Begründung und des Umweltberichtes lagen in der Zeit vom 24.07.2018 bis
einschließlich 27.08.2018 öffentlich aus.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) und der
Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 20.06.2018.
Als nächster Verfahrensschritt hat die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu erfolgen.
Anlage: Abwägungskatalog