Betreff
Abwägungsbeschluss 2. Änderung B-Plan "Sondergebiet Energie" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
53/BM/18
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Abwägung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 2 (2), § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand Juni 2018) vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Nachbargemeinden, sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 16) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-              Landkreis Börde

 

3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 16) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2017 den Beschluss zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes, in der Zeit vom 02.01.2018  bis einschließlich 05.02.2018 erfolgt. Anregungen wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgebracht.

 

Des Weiteren erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, mit Schreiben vom 14.12.2017. Die vorgebrachten Anregungen wurden bei der Erstellung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in öffentlicher Sitzung am 14.06.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes lagen in der Zeit vom 24.07.2018 bis einschließlich 27.08.2018 öffentlich aus.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 20.06.2018.

Als nächster Verfahrensschritt hat die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu erfolgen.


 

 


Anlage: Abwägungskatalog