Betreff
Satzungsbeschluss 2. Änderung B-Plan "Sondergebiet Energie" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
54/BM/18
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand August 2018, als Satzung.

 

2. Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand August 2018) wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung (gemäß § 10a Abs. 1 BauGB) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2017 den Beschluss zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes, in der Zeit vom 02.01.2018 bis einschließlich 05.02.2018 erfolgt. Anregungen wurden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgebracht.

               

Des Weiteren erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, mit Schreiben vom 14.12.2017. Die vorgebrachten Anregungen wurden bei der Erstellung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 14.06.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes lagen in der Zeit vom 24.07.2018 bis einschließlich 27.08.2018 öffentlich aus.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 20.06.2018.

Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.

Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch

(BauGB) abgeschlossen.

Da während der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine abwägungsrelevanten Anregungen/ Bedenken vorgebracht wurden, die eine Änderung des B-Planes erforderlich machen, kann die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden.

 


 

 


Anlagen:

Planzeichnung 2. Änderung “Sondergebiet Energie” OT ZD Klein Wanzleben mit textl. Festsetzungen

Begründung 2. Änderung “Sondergebiet Energie” OT ZD Klein Wanzleben

Gutachterliche Stellungnahme Geräuschemissionen

Gutachterliche Stellungnahme Geruchsemissionen

Umweltbericht