1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand August 2018, als Satzung.
2. Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand August 2018) wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung (gemäß § 10a Abs. 1 BauGB) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2017 den Beschluss
zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des o.g.
Bebauungsplanes gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB ist im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der 2.
Änderung des Bebauungsplanes, in der Zeit vom 02.01.2018 bis einschließlich
05.02.2018 erfolgt. Anregungen wurden im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgebracht.
Des Weiteren
erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Beteiligung der
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, mit Schreiben vom 14.12.2017. Die
vorgebrachten Anregungen wurden bei der Erstellung des Entwurfes der 2.
Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 14.06.2018 gebilligte
und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes
"Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage
der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben sowie der Entwurf der
Begründung und des Umweltberichtes lagen in der Zeit vom 24.07.2018 bis
einschließlich 27.08.2018 öffentlich aus.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) und der
Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 20.06.2018.
Die Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.
Nunmehr ist der
Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB)
abgeschlossen.
Da während der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine abwägungsrelevanten Anregungen/ Bedenken vorgebracht wurden, die eine Änderung des B-Planes erforderlich machen, kann die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden.
Anlagen:
Planzeichnung 2.
Änderung “Sondergebiet Energie” OT ZD Klein Wanzleben mit textl. Festsetzungen
Begründung 2.
Änderung “Sondergebiet Energie” OT ZD Klein Wanzleben
Gutachterliche
Stellungnahme Geräuschemissionen
Gutachterliche
Stellungnahme Geruchsemissionen
Umweltbericht