Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat die zum Bebauungsplan „Belfort“ im Ortsteil
Zuckerdorf Klein Wanzleben eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit folgendem
Ergebnis geprüft.
Teilweise
berücksichtigt wird: Landkreis Börde
Siehe Anlage (Seite
1-11)
Die Abwägungstabelle
wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Sachverhalte vorgetragen haben, über das Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 26.04.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplans „Belfort“ im OT ZD Klein Wanzleben im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 23.05.2018 bis zum 27.06.2018, es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Belfort“ eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot).
Anlage: Abwägungstabelle Bebauungsplan „Belfort“ OT ZD Klein Wanzleben