Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt den im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Belfort“ OT ZD Klein Wanzleben in der
Fassung vom September 2018 gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
Die Begründung wird gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 2
bedarf der Bebauungsplan "Belfort“ OT ZD Klein Wanzleben nicht der
Genehmigung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses In Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen:
Begründung zum
B-Plan „Belfort“ OT ZD Klein Wanzleben
Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B zum B-Plan „Belfort“ OT ZD Klein Wanzleben