Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt die Hauptsatzung der Stadt Wanzleben - Börde.
Die Hauptsatzung soll an das geltende Recht des
Kommunalverfassungsgesetzes angepasst werden. Diese Änderungen betreffen nicht
nur Regelungen, die von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind.
Die Reduzierung der Ausschüsse beruht auf dem Beschluss der Haushaltskonsolidierung.
Danach sind der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss in den
Hauptausschuss bzw. den Bauausschuss zu integrieren.
Durch die Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse macht sich eine Erhöhung
der Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen notwendig. Ziel ist, dass jedes
Mitglied des Stadtrates in einem Ausschuss tätig werden kann. Mit dieser
Erhöhung und der beruflichen und sozialen Zusammensetzung des Stadtrates ist
die Einbeziehung sachkundiger Einwohner entbehrlich. Die Sachkunde liegt beim
Stadtrat in ausgeprägter Weise vor.
Die Zuständigkeiten des Ortschaftsrates nach § 17 wurden dem KVG
angepasst.
§ 17 Abs. 3, Punkt 4: Das Anhörungsrecht besteht, der OR wird
entsprechend § 84 Abs. 2 KVG, beteiligt, weil es sich um eine wichtige
Angelegenheit für die Ortschaft handelt. Die Entscheidung erfolgt auf der
Grundlage der Zuständigkeiten der Hauptsatzung.
§ 17 Abs. 3, Punkt 5: Vergaben liegen in der Zuständigkeit des
Bauausschusses für VOB und im Hauptausschuss für VOL/ VOF, die Einbeziehung des
OR erfolgt auf der Grundlage des § 84 KVG.
§ 17 Abs. 4: Es besteht kein Regelungsbedarf nach KVG, die Regelung wird
beibehalten bis zur Einführung der Budgetierung.
Anlage 1 zum § 17 Abs. 3 wird in der neu zu beschließenden Hauptsatzung
nicht mehr aufgenommen, hier sollen nun für alle Ortschaften gleiche
Bedingungen und gleiches Recht geschaffen werden.
Nach Hinweisen der Kommunalaufsicht des LK Börde wird der § 10 gestrichen
und dessen Wortlaut wird im § 15 Abs. 4 aufgenommen, sodass der § 17 der
derzeit gültigen Hauptsatzung zum § 16 wird.
Die Anzahl der
Schaukästen für Aushänge soll reduziert werden. Die Informationen sind für
Interessierte im Internet verfügbar. Andere müssen dann den Weg zum Schaukasten
auf sich nehmen. Dies ist vertretbar.
Anlage: Hauptsatzung