Betreff
Hauptsatzung der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
58/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt die Hauptsatzung der Stadt Wanzleben - Börde.

 


Die Hauptsatzung soll an das geltende Recht des Kommunalverfassungsgesetzes angepasst werden. Diese Änderungen betreffen nicht nur Regelungen, die von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind.

 

Die Reduzierung der Ausschüsse beruht auf dem Beschluss der Haushaltskonsolidierung. Danach sind der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss in den Hauptausschuss bzw. den Bauausschuss zu integrieren.

 

Durch die Reduzierung der Anzahl der Ausschüsse macht sich eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen notwendig. Ziel ist, dass jedes Mitglied des Stadtrates in einem Ausschuss tätig werden kann. Mit dieser Erhöhung und der beruflichen und sozialen Zusammensetzung des Stadtrates ist die Einbeziehung sachkundiger Einwohner entbehrlich. Die Sachkunde liegt beim Stadtrat in ausgeprägter Weise vor.

 

Die Zuständigkeiten des Ortschaftsrates nach § 17 wurden dem KVG angepasst.

 

§ 17 Abs. 3, Punkt 4: Das Anhörungsrecht besteht, der OR wird entsprechend § 84 Abs. 2 KVG, beteiligt, weil es sich um eine wichtige Angelegenheit für die Ortschaft handelt. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der Zuständigkeiten der Hauptsatzung.

 

§ 17 Abs. 3, Punkt 5: Vergaben liegen in der Zuständigkeit des Bauausschusses für VOB und im Hauptausschuss für VOL/ VOF, die Einbeziehung des OR erfolgt auf der Grundlage des § 84 KVG.

 

§ 17 Abs. 4: Es besteht kein Regelungsbedarf nach KVG, die Regelung wird beibehalten bis zur Einführung der Budgetierung.

 

Anlage 1 zum § 17 Abs. 3 wird in der neu zu beschließenden Hauptsatzung nicht mehr aufgenommen, hier sollen nun für alle Ortschaften gleiche Bedingungen und gleiches Recht geschaffen werden.

 

Nach Hinweisen der Kommunalaufsicht des LK Börde wird der § 10 gestrichen und dessen Wortlaut wird im § 15 Abs. 4 aufgenommen, sodass der § 17 der derzeit gültigen Hauptsatzung zum § 16 wird.

 

Die Anzahl der Schaukästen für Aushänge soll reduziert werden. Die Informationen sind für Interessierte im Internet verfügbar. Andere müssen dann den Weg zum Schaukasten auf sich nehmen. Dies ist vertretbar.

 


Anlage: Hauptsatzung