(Richtlinie Schulinfrastruktur) der Stadt Wanzleben - Börde
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt folgende Prioritäten auf Grundlage der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der
Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen der Stadt Wanzleben - Börde:
1 Grundschule
„An der Burg“ Wanzleben
a) Einbau einer Toilettenanlage im 1.
OG, Investitionsbedarf: 64.641,83 €
b) Einbau einer Aufzugsanlage am Neubau,
Investitionsbedarf: 76.100,06 €
c) Modernisierung Sporthalle,
Investitionsbedarf: 124.491,30 €
d) Installation einer Eingangstüranlage,
Investitionsbedarf: 23.826,63 €
e) Renovierung der vorhandenen
Speiseräume, Investitionsbedarf: 46.955,91 €
2 Grundschule
„Friedrich von Matthisson“ Hohendodeleben
a) Installation von Rauchabzügen, Investitionsbedarf: 67.000,00 €
Das Land Sachsen -
Anhalt gewährt Zuwendungen aus Bundesmitteln für Investitionen der
finanzschwachen Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Die
Zuwendungen sollen finanzschwache Kommunen in die Lage versetzen, in die
Verbesserung der Schulinfrastruktur zu investieren. Ziel ist es, hiermit bei
der Sanierung und Modernisierung allgemeinbildender und berufsbildender Schulen
stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen.
Die Zuwendung erhält die Stadt Wanzleben - Börde trägerneutral. Die Stadt hat eigenverantwortlich Kriterien zur Auswahl ihrer Prioritätenentscheidung hinsichtlich der Investitionsbedürftigkeit zu bestimmen und zu verwenden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen noch keine Auswirkungen auf den Haushalt. Für das Haushaltsjahr 2019 sollen folgende Ansätze aufgenommen werden: Gesamtausgaben in Höhe von 403.015,73 €, Erträge aus Zuwendungen in Höhe von 358.289,00 €.
Anlage: - Prioritätenliste