Betreff
Überplanmäßige Ausgabe zur Herrichtung eines Speiseraumes in der GS Seehausen
Vorlage
28/HA/18
Art
BV-HA

Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die überplanmäßige Ausgabe 2.1.1.10/521100 zur Herrichtung eines Speiseraumes in der Grundschule Seehausen in Höhe von 63.892,68 €.


Im Rahmen des geplanten Einzuges der Gemeinschaftsschule Wanzleben in das Objekt der Grundschule Klein Wanzleben ist es notwendig, dass die Grundschule Klein Wanzleben mit in das Gebäude der Grundschule Seehausen einzieht.

 

Obwohl die Fördermittelbeantragung durch den Landkreis Börde für die Gemeinschaftsschule schon Jahre zurückliegt, wurden konkrete Anfragen an die Stadt Wanzleben - Börde erst im Jahr 2018 gestellt. Aus diesem Grund wurden keine Mittel für den Umzug der Grundschule Klein Wanzleben in den Haushalt eingestellt.

 

Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

-          Auszug der Grundschule Klein Wanzleben im Februar 2019,

-          Einzug der Gemeinschaftsschule in Klein Wanzleben nach den Sommerferien 2019,

-          Zeitraum des Umzuges 2 Jahre.

 

Der Einzug der Grundschule Klein Wanzleben in das Gebäude der Grundschule Seehausen wird durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Grundschulen, beider Horte, dem Bauhof und der Verwaltung organisiert. Die Unterbringung der Klassen und die Nutzung weiterer Räume wird aus dem laufenden Haushalt finanziert und ist weitestgehend abgeschlossen.

 

Die Schulspeisung in Seehausen findet derzeit in Doppelnutzung mit dem Hort Seehausen statt. Hierauf hatte man sich bereits im Jahr 2010 verständigt, nachdem im ehemaligen Speiseraum erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Seitdem besteht also eine Doppelnutzung. Die Doppelnutzung ist mit organisatorischen Problemen verbunden. Die Situation verschärfte sich mit Wegfall einer eigenen Essenausgabekraft im Jahr 2017, so dass die Räume seitdem durch den Hort, dem Essenanbieter und der Reinigungsfirma (diese stellt die Essenausgabekraft) benutzt werden. 

 

Auch ohne Einzug einer weiteren Grundschule und einem weiteren Hort ist die Situation unbefriedigend, so dass unabhängig von dem Einzug der Grundschule Klein Wanzleben, mittelfristig über die Reaktivierung eines Speiseraumes hätte nachgedacht werden müssen.

 

Nunmehr ist es aufgrund des Einzuges bereits im Februar 2019 notwendig, einen eigenen Speiseraum im Schulgebäude vorzuhalten.

 

Geplant ist die Sanierung des ehemaligen Speiseraumes, einschl. weiterer Nebenräume

(102,55 m²) im Kellerbereich.

 

Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 63.071 €.


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen unten aufgeführte Auswirkungen auf den Haushalt.

 

Minderausgaben bei nachfolgenden Haushaltsstellen:

2.1.1.10/527100         bes. Verwaltungs- und Betriebsausgaben                   10.000,00 €,

2.1.1.10/545200         Erstattungen von Aufwendungen an Gemeinden       15.000,00 €,

3.6.5.10/521101         Sanierung Waschraum Kita Hohendodeleben            38.892,68 €.

 

Die Minderausgaben im Produkt 2.1.1.10 fallen an, da Dritte die Abrechnungen für erbrachte Leistungen nicht mehr im Haushaltsjahr 2018 abrechnen. Die Mittel aus dem Produkt 3.6.5.10 sind nicht ausreichend, um den Waschraum in der Kita „Sonnenschein“ zu sanieren, somit findet im Haushaltsjahr 2018 keine Sanierung mehr statt.