Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die überplanmäßige Ausgabe 2.1.1.10/521100 zur Herrichtung eines Speiseraumes in der Grundschule Seehausen in Höhe von 63.892,68 €.
Im Rahmen des
geplanten Einzuges der Gemeinschaftsschule Wanzleben in das Objekt der
Grundschule Klein Wanzleben ist es notwendig, dass die Grundschule Klein
Wanzleben mit in das Gebäude der Grundschule Seehausen einzieht.
Obwohl die
Fördermittelbeantragung durch den Landkreis Börde für die Gemeinschaftsschule
schon Jahre zurückliegt, wurden konkrete Anfragen an die Stadt Wanzleben -
Börde erst im Jahr 2018 gestellt. Aus diesem Grund wurden keine Mittel für den
Umzug der Grundschule Klein Wanzleben in den Haushalt eingestellt.
Der Zeitplan sieht
wie folgt aus:
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Auszug
der Grundschule Klein Wanzleben im Februar 2019,
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Einzug
der Gemeinschaftsschule in Klein Wanzleben nach den Sommerferien 2019,
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Zeitraum
des Umzuges 2 Jahre.
Der Einzug der
Grundschule Klein Wanzleben in das Gebäude der Grundschule Seehausen wird durch
eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern beider Grundschulen, beider Horte,
dem Bauhof und der Verwaltung organisiert. Die Unterbringung der Klassen und die
Nutzung weiterer Räume wird aus dem laufenden Haushalt finanziert und ist
weitestgehend abgeschlossen.
Die Schulspeisung in
Seehausen findet derzeit in Doppelnutzung mit dem Hort Seehausen statt. Hierauf
hatte man sich bereits im Jahr 2010 verständigt, nachdem im ehemaligen
Speiseraum erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Seitdem besteht
also eine Doppelnutzung. Die Doppelnutzung ist mit organisatorischen Problemen
verbunden. Die Situation verschärfte sich mit Wegfall einer eigenen Essenausgabekraft
im Jahr 2017, so dass die Räume seitdem durch den Hort, dem Essenanbieter und
der Reinigungsfirma (diese stellt die Essenausgabekraft) benutzt werden.
Auch ohne Einzug
einer weiteren Grundschule und einem weiteren Hort ist die Situation unbefriedigend,
so dass unabhängig von dem Einzug der Grundschule Klein Wanzleben,
mittelfristig über die Reaktivierung eines Speiseraumes hätte nachgedacht
werden müssen.
Nunmehr ist es
aufgrund des Einzuges bereits im Februar 2019 notwendig, einen eigenen Speiseraum
im Schulgebäude vorzuhalten.
Geplant ist die
Sanierung des ehemaligen Speiseraumes, einschl. weiterer Nebenräume
(102,55 m²) im
Kellerbereich.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 63.071 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen unten aufgeführte Auswirkungen auf den
Haushalt.
Minderausgaben bei nachfolgenden
Haushaltsstellen:
2.1.1.10/527100 bes. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 10.000,00 €,
2.1.1.10/545200 Erstattungen von Aufwendungen an
Gemeinden 15.000,00 €,
3.6.5.10/521101 Sanierung Waschraum Kita Hohendodeleben 38.892,68 €.
Die Minderausgaben im Produkt 2.1.1.10 fallen an, da Dritte die Abrechnungen für erbrachte Leistungen nicht mehr im Haushaltsjahr 2018 abrechnen. Die Mittel aus dem Produkt 3.6.5.10 sind nicht ausreichend, um den Waschraum in der Kita „Sonnenschein“ zu sanieren, somit findet im Haushaltsjahr 2018 keine Sanierung mehr statt.