Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 3. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue.


Die Unterhaltungsverbände haben für das Jahr 2018 die jährlichen Beiträge den aktuellen Bedingungen angepasst. Dies bedingt die Änderung der Umlagesatzung. Mit dieser Änderungssatzung wird auch ein Schreibfehler im § 10 Ordnungswidrigkeiten Abs. 1 korrigiert. Es muss von § 8 in § 9 geändert werden. Im § 10 bezieht man sich auf die Auskunftspflichten, die im § 9 der Umlagesatzung stehen. 


Finanzierung:

Die Einnahmen werden unter folgender Haushaltsstelle gebucht 5.5.2.10.432100

 


Anlage: 3. Änderungssatzung, Begründung