Betreff
Abstimmung über Verhandlungsgegenstände im schriftlichen Verfahren
Vorlage
163/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt beim Vorliegen einer gemäß § 56a Abs. 1 Satz 2 vorliegenden außergewöhnlichen Notsituation über Verhandlungsgegenstände im Wege eines schriftlichen Verfahrens abzustimmen.


Die Verfahrensweise sollte gewählt werden, da für eine Videokonferenz nicht bei allen Mandatsträgern die technischen Voraussetzungen vorliegen. Nach § 56a Abs. 3 KVG LSA ist diese Verfahrensweise zulässig, wenn vier Fünftel der Mitglieder des Stadtrates oder Ausschusses sich damit einverstanden erklären.