Betreff
Erweiterung und Zusammenlegung der Fördergebiete „Südöstliche Stadterweiterung“ und „Erweiterte Altstadt“ im OT Stadt Wanzleben
Vorlage
166/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Zusammenlegung der beiden Stadtumbaugebiete „Südöstliche Stadterweiterung“ und „Erweiterte Altstadt“ zu einem Gesamtgebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB).


Als Gebietsname wird der Titel „Wanzleben – Innenstadt“ festgelegt.


Das vereinigte Stadtumbaugebiet wird um Teilflächen erweitert:

- die Teilfläche Hohlweg, Bucher Weg, Birkenweg, Bahnhofspromenade

- das Grundstück des ehemaligen Bauhofs

- sowie der gesamte öffentliche Straßenraum der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße


Die Gebietsabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Wanzleben – Innenstadt“ ist in der als Anlage beigefügten Karte dargestellt.

 


Die Zusammenfassung der einzelnen Gebiete erhöht die Flexibilität bei der Verteilung von Mitteln. Umverteilungen und Änderungen in der Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht (GKFÜ) sind wesentlich schneller und einfacher möglich. Eine ausführliche Begründung ist in der Anlage beigefügt.


Finanzierung: Mit diesem Beschluss sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

 


Anlagenverzeichnis:

Begründung zum Antrag

Gebietsabgrenzungskarte – Wanzleben - Innenstadt