Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Zusammenlegung der beiden Stadtumbaugebiete „Südöstliche Stadterweiterung“ und „Erweiterte Altstadt“ zu einem Gesamtgebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB).
Als Gebietsname wird der Titel „Wanzleben – Innenstadt“ festgelegt.
Das vereinigte Stadtumbaugebiet wird um Teilflächen erweitert:
- die Teilfläche Hohlweg, Bucher Weg, Birkenweg, Bahnhofspromenade
- das Grundstück des ehemaligen Bauhofs
- sowie der gesamte öffentliche Straßenraum der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße
Die Gebietsabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Wanzleben – Innenstadt“ ist in
der als Anlage beigefügten Karte dargestellt.
Die Zusammenfassung der einzelnen Gebiete erhöht die Flexibilität bei der Verteilung von Mitteln. Umverteilungen und Änderungen in der Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht (GKFÜ) sind wesentlich schneller und einfacher möglich. Eine ausführliche Begründung ist in der Anlage beigefügt.
Finanzierung: Mit
diesem Beschluss sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Anlagenverzeichnis:
Begründung zum
Antrag
Gebietsabgrenzungskarte
– Wanzleben - Innenstadt