Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan "Alter Bahnhof / Bucher Weg" OT Stadt Wanzleben
Vorlage
167/BM/19-24
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes "Alter Bahnhof / Bucher Weg" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.


2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand Februar 2021) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen in der Abwägungstabelle (Seite 1 bis 9) - als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen vom:

- Landkreis Börde


3. Die Abwägungstabelle (bestehend aus den Seiten 1 bis 9) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.


4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 09.07.2020 die Aufstellung des B-Planes "Alter Bahnhof / Bucher Weg" in der Ortschaft Stadt Wanzleben nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB beschlossen.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines Mischgebietes (MI) gemäß § 6 BauNVO für die Errichtung von 6 – 7 Wohnhäusern schaffen.

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 10.12.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Alter Bahnhof / Bucher Weg " der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 08.01.2021 bis einschließlich 23.02.2021 öffentlich aus.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 20.12.2020.

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.


Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B-Plan „Alter Bahnhof /Bucher Weg“ OT Stadt Wanzleben