1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes
"Alter Bahnhof / Bucher Weg" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt
Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf
des B-Planes (Stand Februar 2021) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechen denen in der Abwägungstabelle (Seite 1 bis 9) - als Anlage zum
Abwägungsbeschluss.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise
und Anregungen vorgebracht.
Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit
folgenden Ergebnissen:
teilweise berücksichtigt werden Anregungen
vom:
- Landkreis Börde
3. Die Abwägungstabelle (bestehend aus den Seiten 1 bis 9) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und
Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung
unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 09.07.2020 die Aufstellung des B-Planes
"Alter Bahnhof / Bucher Weg" in der Ortschaft Stadt Wanzleben nach §
13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB
beschlossen.
Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde
in der öffentlichen Sitzung am 10.12.2020 gebilligte und zur Auslegung
bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Alter Bahnhof / Bucher Weg "
der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung
lagen in der Zeit vom 08.01.2021 bis einschließlich 23.02.2021 öffentlich aus.
Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit
Anschreiben vom 20.12.2020.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle B-Plan „Alter Bahnhof /Bucher Weg“ OT Stadt Wanzleben