Betreff
Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
171/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Wanzleben - Börde.


Gem. § 41 Abs. 1 SchulG LSA legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulbehörde Schulbezirke für Grundschulen fest.


Anlagenverzeichnis:

Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen der Trägerschaft der Stadt Wanzleben - Börde.