Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die überplanmäßige Ausgabe unter der Haushaltsstelle 3.6.5.10.545200 in Höhe von 98.000 € zur Finanzierung der Kinder aus der Stadt Wanzleben - Börde in anderen Gemeinden.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung war es
nicht zulässig, den absehbaren Mehrbedarf in den Haushalt einzustellen. Als
Folge dessen, sind nunmehr überplanmäßige Ausgaben für die tatsächlich
betreuten Kinder in Fremdgemeinden aufzubringen.
Grundlage für die Betreuung von Kindern in Fremdgemeinden sind § 12 b i. V. m. § 3 KiFöG LSA.
Finanzierung:
Die Deckung erfolgt aus den
Mehreinnahmen 3.6.5.10.448200 aus Erträgen aus der Fremdkinderbetreuung anderer
Gemeinden in der Stadt Wanzleben - Börde in Höhe von 98.000 €.