Betreff
Überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung des Defizitausgleiches gemäß § 12 b KiFöG
Vorlage
66/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die überplanmäßige Ausgabe unter der Haushaltsstelle 3.6.5.10.545200 in Höhe von 98.000 € zur Finanzierung der Kinder aus der Stadt Wanzleben - Börde in anderen Gemeinden.


Aufgrund der Haushaltskonsolidierung war es nicht zulässig, den absehbaren Mehrbedarf in den Haushalt einzustellen. Als Folge dessen, sind nunmehr überplanmäßige Ausgaben für die tatsächlich betreuten Kinder in Fremdgemeinden aufzubringen.

 

Grundlage für die Betreuung von Kindern in Fremdgemeinden sind § 12 b i. V. m. § 3 KiFöG LSA.


Finanzierung:

Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen 3.6.5.10.448200 aus Erträgen aus der Fremdkinderbetreuung anderer Gemeinden in der Stadt Wanzleben - Börde in Höhe von 98.000 €.