Betreff
Schulplan der Grundschulen der Stadt Wanzleben - Börde zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2022
Vorlage
173/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Schulplan für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2022 der Grundschulen:

-          Grundschule „Martin Selber“ Domersleben,

-          Grundschule „Friedrich von Matthisson“ Hohendodeleben,

-          Grundschule „Ernst Sonntag“ Stadt Seehausen,

-          Grundschule „An der Burg“ Stadt Wanzleben und

-          Grundschule Zuckerdorf Klein Wanzleben.

 


Aufgrund des § 22 Abs. 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 (GVBl. LSA S. 244, 245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. LSA S. 108) stellen die Landkreise Schulentwicklungspläne für ihr Gebiet im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung ihrer Kreiseltern- und Kreisschülerräte auf.

 

Die Schulentwicklungsplanung soll die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes im Lande und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen.

 

Soweit Grundschulen, Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen betroffen sind, erfolgt die Aufstellung der Schulentwicklungspläne im Einvernehmen mit der zuständigen kreisangehörigen Gemeinde, wenn diese Schulträger ist.

 

Die Schulentwicklungspläne werden durch Kreistagsbeschluss festgestellt. In den Plänen werden der mittelfristige und langfristige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Für jeden Schulstandort ist anzugeben, welche Bildungsangebote dort vorhanden sind und für welche räumlichen Bereiche (Bezirke, Einzugsbereiche) sie gelten sollen.

 

Der Schulentwicklungsplan gliedert sich in

1. mittelfristige standortbezogene Planungsziele für das künftige Schulangebot im Planungszeitraum,

2. die Begründung mit Planungsgrundlagen, den differenzierten standortbezogenen Abwägungsergebnissen zum Bildungsangebot in Auswertung auch der Einzugsgebietserfordernisse und einer Langfristprognose der Schulstandorte,

3. die zeichnerische Darstellung und

4. die vom Schulträger vorgesehenen Planungsschritte im Planungszeitraum zur Realisierung des Planungszieles.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPl-VO 2022) sind die mittel- und langfristigen Schulpläne der Gemeinden und kreisangehörigen Städte, soweit diese Schulträger sind, beizufügen.


Anlagenverzeichnis:

Schulplan

SEPl - Bericht der Grundschulen

Übersicht der Schülerzahlen pro Grundschule