Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt für das Verfahren der Stadt Wanzleben - Börde, zur Einräumung des Wegerechts für das Gasversorgunggsnetz der allgemeinen Versorgung gem. § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Ortsteile Zuckerdorf Klein Wanzlebern, Remkersleben und Meyendorf, die Auswahlkriterien mit der dazugehörigen Gewichtung (Anlage 2, Anlage 3).
Die Konzessionsverträge
für die Gasversorgung mit der Avacon AG enden für die Ortsteile Zuckerdorf
Klein Wanzleben, Remkersleben sowie Meyendorf am 19.09.2022. Die Stadt
Wanzleben - Börde beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.12.2031
für o. g. Ortsteile den Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Gas.
Nach Ablauf aller Konzessionsverträge möchte die Stadt Wanzleben - Börde einen einheitlichen Wegenutzungsvertrag für die Stromversorgung ab dem 01.01.2032 abschließen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 vorläufiger Zeitplan
Anlage 2 Auswahlkriterien
Anlage 3 Erläuterung der Auswahlkriterien (Konzept zur
Erreichung der Ziele des
§ 1 EnWG
Anlage 4 Entwurf Konzessionsvertrag