Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde
beschließt den Entwurf des B-Planes "Nördlich des Ampfurther Weges" OT
Stadt Wanzleben in der beigefügten Form (Stand Juli 2021) und billigt die Begründung.
Das Verfahren wird
nach § 13a i. V. m. § 13b BauGB fortgesetzt, die bereits begonnene Umweltprüfung wird nicht
weitergeführt.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen
der Flurstücke 138/6 und 138/7 sowie die angrenzenden Flächen des
Ampfurther Weges Flurstück 959 (Flur 7, Gemarkung Wanzleben). Die verbindliche
Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Der Entwurf des
B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
Der durch den Stadtrat der Stadt Wanzleben -
Börde am 10.12.2020 beschlossene Flächennutzungsplan legt den Schwerpunkt der
Entwicklung von Wohnbauflächen in der Stadt Wanzleben auf die Nachnutzung von
Kleingartenanlagen zur Vermeidung des Leerstandes der Anlagen. Deren
Nachnutzung erfordert zuvor Prozesse der Steuerung der Neuverpachtungen, die
nur langfristig umsetzbar sind.
Kurzfristig sollen die Flächen bereitgestellt werden, die außerhalb der
Kleingartenanlagen vorgesehen sind. Dies sind neben den Flächen des ehemaligen
Festplatzes "Vor dem Hohen Tor" die Randflächen westlich der
Kleingartenanlage Bördeland e. V. im derzeitigen Außenbereich, die durch den
Ampfurther Weg erschlossen werden. Auf diesen Flächen können insgesamt 3
Baugrundstücke angeordnet werden. Für ein Grundstück besteht ein konkretes
Interesse zur Bebauung durch eine ortsansässige Familie, die angeregt hat,
einen Bebauungsplan aufzustellen.
Da sich die Abgrenzung eines Bebauungsplanes
nach dem städtebaulichen Erfordernis der Überplanung richtet, umfasst das
Plangebiet die vorgesehene Wohnbauentwicklungsfläche westlich der
Kleingartenanlage insgesamt. Die straßenseitige Erschließung durch den
Ampfurther Weg ist örtlich vorhanden. Die Prüfung der Notwendigkeit zur
Herstellung der Ver- und Entsorgungsanlagen erfolgt im Aufstellungsverfahren
für den Bebauungsplan.
Die Stadt Wanzleben - Börde hat im Rahmen der Aufstellung des
Flächennutzungsplanes geprüft, ob in Wanzleben weitere Flächen zur
Innenentwicklung zur Verfügung stehen. Die Stadt Wanzleben ist sehr dicht
bebaut. Die baulichen Wohnflächenreserven reichen zur Bedarfsdeckung nicht aus.
Detailliertere Aussagen zu bestehenden Flächenreserven sind dem
Flächennutzungsplan zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient den Belangen der Wohnbedürfnisse der
ortsansässigen Bevölkerung und der Eigentumsbildung weiter Kreise der
Bevölkerung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB. Die vorhandene Erschließung
durch den Ampfurther Weg kann hierdurch wirtschaftlicher ausgenutzt werden.
Auf Grundlage des Baulandmobilisierungsgesetzes vom 14.06.2021 besteht wieder
die Möglichkeit Bebauungspläne für Wohnnutzungen im beschleunigten Verfahren
nach
§ 13b
BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen. Diese durch den Gesetzgeber eingeräumte
Möglichkeit soll für das Planverfahren genutzt werden.
Da die Voraussetzungen für eine Durchführung im Verfahren nach § 13a i. V. m. § 13b BauGB vorliegen, wird es auf dieser Grundlage fortgeführt.
Finanzierung:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten /
Grundstückseigentümer auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages getragen. Der Stadt entstehen somit keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Begründung B-Plan Nördlich des Ampfurther Weges
Planteil B-Plan Nördlich des Ampfurther Weges