Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Satzung der Stadt Wanzleben - Börde über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung).
Die letzte beschlossene Verwaltungsgebührensatzung der Stadt
Wanzleben - Börde ist vom 18.02.2010. Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Voraussetzungen mit der
Einführung der Kommunalverfassung des Landes Sachsen - Anhalt geändert.
Die
allgemeinen Verwaltungskosten sind angepasst an die 10. Verordnung zur Änderung
der Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ALLGO LSA) vom 4.
Sept. 2019.
In Fällen,
in denen sich die Gebühr nach Zeitaufwand bestimmt, sind vorbehaltlich besonderer
Regelungen, die Stundensätze entsprechen denen von § 3 Ans. 1 ALLGO LSA (GVBl.
LSA 2012 S.336) in der derzeit geltenden Fassung zugrunde gelegt.
Die Gebührensätze für die Erhebung von amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise entsprechen denen der Anlage 1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts (ALLGO LSA, GVBl. LSA 2012 S. 336) in der derzeit geltenden Fassung (Rechtsstand Sept. 2019.
Anlagenverzeichnis:
Verwaltungskostensatzung der Stadt
Wanzleben - Börde
Kostentarif zur
Verwaltungskostensatzung der Stadt Wanzleben - Börde
Streitwerttabelle im Sinne von § 13 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungskostengesetz LSA