Betreff
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (LEQ) ab 01.04.2021 für die Kita "Regenbogen" Wanzleben
Vorlage
185/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Einvernehmen zur Entgeltvereinbarung gem. § 11a Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) i. V. m. §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zwischen dem Landkreis Börde und dem Zweckverband Kindertagesstätten im Ev. Kirchenkreis Egeln, Kirchtor 25, 39171 Sülzetal als Träger der Kita „Regenbogen“, Kirchgang 8, 39164 Stadt Wanzleben - Börde ab dem 01.04.2021.


Auf der Grundlage des § 11 a des Kinderförderungsgesetzes LSA (KiFöG) i. V. m. den §§ 78 b bis 78 e des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) wird zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem Landkreis Börde eine Vereinbarung geschlossen.  Diese regelt u.a. die Finanzierung der ermittelten Platzkosten, das Leistungsspektrum, den Personalschlüssel sowie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems.

 

Der Abschluss der Vereinbarung bedarf des Einvernehmens der Stadt Wanzleben - Börde und ist bis zur Erteilung schwebend unwirksam.

 

Beschlossen wird die Entgeltvereinbarung gem. § 11a Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) i. V. m. §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zwischen dem Landkreis Börde und dem Zweckverband Kindertagesstätten im Ev. Kirchenkreis Egeln, Kirchtor 25, 39171 Sülzetal als Träger der Kita „Regenbogen“, Kirchgang 8, 39164 Stadt Wanzleben - Börde ab dem 01.04.2021.

 

Die Gesamtkosten betragen 668.038,64 Euro und erhöhen sich somit um 32.710,35 Euro gegenüber der letzten geltenden Vereinbarung. Die Platzkosten bspw. eines 10 Stunden Krippenplatzes belaufen sich auf 1.307,07 Euro (vorher 1.278,33 Euro), die Platzkosten eines 10 Stunden Kindergartenplatzes 762,53 Euro (vorher 767,16 Euro).


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses erhöhen sich die Gesamtkosten, die nach Abzug der Kostenbeiträge und Pauschalen zu Mehrausgaben in Höhe von 32.710,35 Euro im Haushalt der Stadt Wanzleben - Börde führen. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 3.6.5.10.545800.


Anlagenverzeichnis:

Entgeltvereinbarung gem. § 11a Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) i. V. m. §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ab dem 01.04.2021