Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" Stadt Wanzleben
Vorlage
188/BM/19-24
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße " der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand November 2020) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 55) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.


    Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

 

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landkreis Börde

3. Die Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 55) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde hat am 12.12.2019 die Aufstellung des B-Planes "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" in der Ortschaft Stadt Wanzleben im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a und § 13 BauGB beschlossen.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Wohnhäusern für altersgerechtes Wohnen schaffen.


Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt werden.

Aus diesem Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. 

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 04.03.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 31.05.2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 13.04.2021.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.


Anlagenverzeichnis:
Abwägungsübersicht
B-Plan Südliche Johann Wolfgang von Goethe Straße 07.06.2021