1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes
"Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße " der Stadt Wanzleben -
Börde OT Stadt Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand
November 2020) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden
Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 55) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.
Von der Öffentlichkeit wurden keine
Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit
folgenden Ergebnissen:
teilweise berücksichtigt werden Anregungen
von:
- Landkreis Börde
3. Die Abwägungsübersicht
(bestehend aus den Seiten 1 bis 55) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben-Börde hat am 12.12.2019 die Aufstellung des B-Planes
"Südliche Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" in der Ortschaft Stadt
Wanzleben im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a und § 13
BauGB beschlossen.
Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt
werden.
Aus diesem Grund war eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso
entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen
und einen Umweltbericht zu erstellen.
Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde
in der öffentlichen Sitzung am 04.03.2021 gebilligte und zur Auslegung
bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Südliche
Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt
Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 12.04.2021 bis
einschließlich 31.05.2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf
der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“
einsehbar.
Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit
Anschreiben vom 13.04.2021.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsübersicht B-Plan
Südliche Johann Wolfgang von Goethe Straße 07.06.2021