Betreff
Antrag zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
010/BV-Frak/19-24
Art
BV-Fraktion

Der Paragraf 1 der vorliegenden Satzung soll um den letzten Satz ergänzt werden.

 

Die Stadt Wanzleben - Börde ist Träger von fünf Grundschulen in ihrem Gebiet.

Die Zuordnung der Schulbezirke zu den Grundschulen erfolgt entsprechend dieser

Satzung. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die für ihren Wohnort zugeordnete

Schule gem. nachfolgend zugeordneter Schulbezirke.


Die Schulbezirke I-V sind jedes Jahr, von der Verwaltung und dem Stadtrat, so

anzupassen, dass eine Unterversorgung von Schülern an einem Standtort ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Festlegung ist per Beschluss des Stadtrates bis zum 31.03. des Vorjahres zu treffen.


Zwei Grundschulen (Domersleben und Klein Wanzleben) unterschreiten in 1 und in 2

Jahren die notwendigen Schülerzahlen um 1- max. 3 Kinder. Ansonsten sind die

Schülerzahlen an beiden Standorten stabil, wenn auch an der unteren Grenze.

Was in den Jahren 2029/2030 und Folgenden ist, kann keiner vorhersagen, diese Kinder

müssen erst noch gezeugt werden. Bei allen Grundschulen zeigt die Prognose, dass im

langfristigen Mittel immer die notwendigen Schülerzahlen gehalten werden.

 Jetzt eine Grundschule zu schließen, weil in einem Jahr 1 Schüler fehlt, oder in einem 2.

Jahr dann 1+2 Schüler fehlen, danach aber wieder die vorgegebenen Grenzen erreicht werden, ist nicht zumutbar und nicht vermittelbar.

Wenn in einer Grundschule ein langfristiger Verlust von Schülern sich abzeichnen würde, dann müsste man neu überlegen, aber dies ist für keine Schule erkennbar.

 

Der Stadtrat hat folgende 2 Wege, um seine 5 Grundschulen zu erhalten:

 

1. Einführung von Schulverbünden/Modellprojekt

Dies führt zu einer Abwertung des Außenstandortes, die Lehrer müssen im Unterricht

anfangen zu pendeln, die Schulklassen können bis zu 28 Kinder groß werden und Klassenstufen (1+2 und 3+4) können zusammen unterrichtet werden. Zwar wird formal die Grundschule im Ort gehalten, aber die Folgen sorgen für einen massiven Qualitätsverlust im Unterricht und führen zu einer Mehrbelastung der Lehrer. Schulverbünde sind der langsame Weg zur Schließung des Außenstandortes.

Eltern werden vermehrt Ihre Kinder aus diesem abziehen. Dies werden aber nur die

finanzstarken Familien leisten können, um ihre Kinder auf private Grundschulen

schicken. Zurück bleiben die Kinder, wo es sich die Eltern nicht leisten können. Damit

kommt es zu einer sozialen Trennung der Kinder.

 

Wenn ein Schulverbund einmal gegründet ist, kann dieser nicht mehr aufgelöst werden, wenn sich die Schülerzahlen am Außenstandort erholt haben, es ist eine Einrichtung auf Dauer.

 

2. dynamische, bedarfsorientierte Anpassung der Schulbezirke

Die Ergänzung der Satzung zieht auf eine bedarfsorientierte und dynamische Anpassung

der Schulbezirke, je nach Schülerzahl der Kinder. So können in allen Grundschulen genug Kinder in der 1. Klasse eingeschult werden. Die Abweichung der jetzigen Schulbezirke ist eine bedarfsorientierte Abweichung und erfolgt nicht dauerhaft.

Es kommen zwar auf einzelne Familien ein leicht erhöhter Aufwand hinzu, aber sollte es zur Schließung von einer Grundschule kommen, dann müssen wesentlich mehr Familien sich mit Mehrbelastungen auseinandersetzen. Auch sind die Wege innerhalb der Einheitsgemeinde für jeden zu verkraften, sein Kind an einen Grundschulstandort zu bringen, sie liegen immer noch im Rahmen des zumutbaren. 


Anlagenverzeichnis:

Stellungnahme des Ordnungsamtes