Der Paragraf 1 der vorliegenden Satzung soll um
den letzten Satz ergänzt werden.
Die Stadt Wanzleben - Börde ist Träger von fünf
Grundschulen in ihrem Gebiet.
Die Zuordnung der Schulbezirke zu den
Grundschulen erfolgt entsprechend dieser
Satzung. Die Schülerinnen und Schüler besuchen
die für ihren Wohnort zugeordnete
Schule gem. nachfolgend zugeordneter
Schulbezirke.
Die Schulbezirke I-V sind jedes Jahr, von der Verwaltung und dem Stadtrat, so
anzupassen, dass eine Unterversorgung von Schülern an einem Standtort ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Festlegung ist per Beschluss des Stadtrates bis zum 31.03. des Vorjahres zu treffen.
Zwei Grundschulen (Domersleben und Klein
Wanzleben) unterschreiten in 1 und in 2
Jahren die notwendigen Schülerzahlen um 1- max.
3 Kinder. Ansonsten sind die
Schülerzahlen an beiden Standorten stabil, wenn
auch an der unteren Grenze.
Was in den Jahren 2029/2030 und Folgenden ist,
kann keiner vorhersagen, diese Kinder
müssen erst noch gezeugt werden. Bei allen
Grundschulen zeigt die Prognose, dass im
langfristigen Mittel immer die notwendigen
Schülerzahlen gehalten werden.
Jetzt
eine Grundschule zu schließen, weil in einem Jahr 1 Schüler fehlt, oder in
einem 2.
Jahr dann 1+2 Schüler fehlen, danach aber
wieder die vorgegebenen Grenzen erreicht werden, ist nicht zumutbar und nicht
vermittelbar.
Wenn in einer Grundschule ein langfristiger
Verlust von Schülern sich abzeichnen würde, dann müsste man neu überlegen, aber
dies ist für keine Schule erkennbar.
Der Stadtrat hat folgende 2 Wege, um seine 5
Grundschulen zu erhalten:
1. Einführung von Schulverbünden/Modellprojekt
Dies führt zu einer Abwertung des Außenstandortes,
die Lehrer müssen im Unterricht
anfangen zu pendeln, die Schulklassen können
bis zu 28 Kinder groß werden und Klassenstufen (1+2 und 3+4) können zusammen
unterrichtet werden. Zwar wird formal die Grundschule im Ort gehalten, aber die
Folgen sorgen für einen massiven Qualitätsverlust im Unterricht und führen zu
einer Mehrbelastung der Lehrer. Schulverbünde sind der langsame Weg zur
Schließung des Außenstandortes.
Eltern werden vermehrt Ihre Kinder aus diesem
abziehen. Dies werden aber nur die
finanzstarken Familien leisten können, um ihre
Kinder auf private Grundschulen
schicken. Zurück bleiben die Kinder, wo es sich
die Eltern nicht leisten können. Damit
kommt es zu einer sozialen Trennung der Kinder.
Wenn ein Schulverbund einmal gegründet ist,
kann dieser nicht mehr aufgelöst werden, wenn sich die Schülerzahlen am
Außenstandort erholt haben, es ist eine Einrichtung auf Dauer.
2. dynamische, bedarfsorientierte Anpassung der
Schulbezirke
Die Ergänzung der Satzung zieht auf eine
bedarfsorientierte und dynamische Anpassung
der Schulbezirke, je nach Schülerzahl der
Kinder. So können in allen Grundschulen genug Kinder in der 1. Klasse
eingeschult werden. Die Abweichung der jetzigen Schulbezirke ist eine
bedarfsorientierte Abweichung und erfolgt nicht dauerhaft.
Es kommen zwar auf einzelne Familien ein leicht erhöhter Aufwand hinzu, aber sollte es zur Schließung von einer Grundschule kommen, dann müssen wesentlich mehr Familien sich mit Mehrbelastungen auseinandersetzen. Auch sind die Wege innerhalb der Einheitsgemeinde für jeden zu verkraften, sein Kind an einen Grundschulstandort zu bringen, sie liegen immer noch im Rahmen des zumutbaren.
Anlagenverzeichnis:
Stellungnahme des Ordnungsamtes