Betreff
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (LEQ) ab 01.06.2021 für die Kita "St. Bonifatius" Wanzleben
Vorlage
195/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt das Einvernehmen zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und dem kath. Pfarramt Wanzleben, Vor dem Hohen Tor 2 in 39164 Wanzleben – Börde als Träger der Kita „St. Bonifatius“, Die Lange Straße 4 in 39164 Wanzleben – Börde ab dem 01.06.2021.


Auf der Grundlage des § 11 a des Kinderförderungsgesetzes LSA (KiFöG) i. V. m. den §§ 78 b bis e des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) wird zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem Landkreis Börde eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese regelt u. a. die Finanzierung der ermittelten Platzkosten, das Leistungsspektrum, den Personalschlüssel sowie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems.

 

Der Abschluss dieser Vereinbarung bedarf des Einvernehmens der Stadt Wanzleben – Börde und ist bis zur Erteilung schwebend unwirksam.

 

Beschlossen wird die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung ab 01.06.2021.

 

Änderungen zur vorherigen Vereinbarung sind z.B., dass sich die Kosten der päd. Fachkräfte einschl. Leitung auf 186.299,23 € belaufen. In der vorherigen Vereinbarung beliefen sich die Kosten auf 196.088,10 €.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses mindern sich die Gesamtkosten im Haushalt der Stadt Wanzleben – Börde unter der Haushaltsstelle 3.6.5.10.545800.


Anlagenverzeichnis:

Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung ab 01.06.2021