Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan Gewerbe- und Industriegebiet "Stemmerberg" OT Stadt Wanzleben
Vorlage
196/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbeindustriegebiet „Stemmerberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Für diesen Geltungsbereich wird die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie der Beschluss der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)


Der benannte Bereich ist im Landesentwicklungsplan (2010) mit Magdeburg und Sülzetal als Vorranggebiet mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen ausgewiesen. Laut Regionalem Entwicklungsplan ist mit Blick auf die Gemeinden Sülzetal und Wanzleben ein Vorranggebiet für Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Gemäß den Zielen der Raumordnung und Landesplanung (Ziel 56) /9/ ist die Neuerschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbeflächen insbesondere an zentralen Orten, Vorrangstandorten, in Verdichtungs- und Wachstumsräumen sowie an strategisch und logistisch wichtigen Entwicklungsstandorten sicherzustellen. Das betrifft insbesondere Standorte, die geeignet sind, sich im internationalen Wettbewerb um große Investitionsvorhaben behaupten zu können.


Wichtigster Standort ist der im Landesentwicklungsplan festgelegte Vorrangstandort mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen Wanzleben / Sülzetal, der gemäß den Festlegungen des Landesentwicklungsplanes LEP 2010 den Anteil von Wanzleben am Standort südöstlich von Schleibnitz umfasst. Dieser Bereich ist derzeit im FNP der Stadt Wanzleben - Börde als Vermerk dieses Zieles der Raumordnung gekennzeichnet. Hierdurch soll das Ziel einer Freihaltung der Flächen für diese Nutzung im Flächennutzungsplan dokumentiert werden.


Eine Übernahme und Darstellung der Fläche im Regionalen Entwicklungsplan ist erst mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Dies soll mit dem Beschluss umgesetzt werden. Die Stadt möchte mit dem Aufstellungsbeschluss alle Voraussetzungen für eine industrielle Ansiedlung mit großem Flächenbedarf schaffen. Die geplante Vorhaltung großzügiger Ansiedlungsflächen soll der wachsenden Nachfrage an Flächen für Großindustrie und Gewerbe gerecht werden.


Grundsätzlich strebt die Stadt die Entwicklung des Standortes im Rahmen einer interkommunalen Kooperation mit Magdeburg und Sülzetal an.


Anlagenverzeichnis:
B-Plan Gewerbeindustriegebiet „Stemmerberg“ Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches