Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Gewerbeindustriegebiet „Stemmerberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Für diesen
Geltungsbereich wird die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie der Beschluss der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Der benannte Bereich ist im Landesentwicklungsplan (2010) mit Magdeburg und Sülzetal als Vorranggebiet mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen ausgewiesen. Laut Regionalem Entwicklungsplan ist mit Blick auf die Gemeinden Sülzetal und Wanzleben ein Vorranggebiet für Landwirtschaft ausgewiesen.
Gemäß den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung (Ziel 56) /9/ ist die Neuerschließung und Erweiterung von
Industrie- und Gewerbeflächen insbesondere an zentralen Orten, Vorrangstandorten,
in Verdichtungs- und Wachstumsräumen sowie an strategisch und logistisch
wichtigen Entwicklungsstandorten sicherzustellen. Das betrifft insbesondere
Standorte, die geeignet sind, sich im internationalen Wettbewerb um große
Investitionsvorhaben behaupten zu können.
Wichtigster Standort ist der im Landesentwicklungsplan festgelegte
Vorrangstandort mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue
Industrieansiedlungen Wanzleben / Sülzetal, der gemäß den Festlegungen des
Landesentwicklungsplanes LEP 2010 den Anteil von Wanzleben am Standort
südöstlich von Schleibnitz umfasst. Dieser Bereich ist derzeit im FNP der Stadt
Wanzleben - Börde als Vermerk dieses Zieles der Raumordnung gekennzeichnet.
Hierdurch soll das Ziel einer Freihaltung der Flächen für diese Nutzung im
Flächennutzungsplan dokumentiert werden.
Eine Übernahme und Darstellung der Fläche im Regionalen Entwicklungsplan ist
erst mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Dies soll mit dem
Beschluss umgesetzt werden. Die Stadt möchte mit dem Aufstellungsbeschluss alle
Voraussetzungen für eine industrielle Ansiedlung mit großem Flächenbedarf
schaffen. Die geplante Vorhaltung großzügiger Ansiedlungsflächen soll der
wachsenden Nachfrage an Flächen für Großindustrie und Gewerbe gerecht werden.
Grundsätzlich strebt die Stadt die Entwicklung des Standortes im Rahmen einer
interkommunalen Kooperation mit Magdeburg und Sülzetal an.
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Gewerbeindustriegebiet „Stemmerberg“ Lageplan mit Darstellung des
Geltungsbereiches