Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes ehemalige
Kleingartenanlage „Vogelsang" an der Ringstraße in der Ortschaft Stadt
Seehausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB.
Der Entwurf des
B-Planes ehemalige Kleingartenanlage „Vogelsang" an der Ringstraße und die
Begründung werden in der beigefügten Fassung (Stand August 2021) bestätigt und
die Begründung wird gebilligt. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Der Entwurf des
B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
In der Stadt
Seehausen (Börde) befindet sich an der Ringstraße unmittelbar an den Stadtkern
anschließend ein Teil der ehemaligen Kleingartenanlage Vogelsang. Aufgrund des
Bedarfsrückgangs an Kleingärten im ländlichen Raum wurde die Kleingartenanlage
im Jahr 2020 aufgelassen. Die Lauben wurden abgerissen. Die innerörtliche
Fläche grenzt an den Stadtkern von Seehausen an und eignet sich besonders für
eine bauliche Nachnutzung. Die Fläche wird durch die Bundesstraße B 246a
(Ringstraße) innerhalb der Ortsdurchfahrt Seehausen erschlossen. Der
Flächennutzungsplan der Stadt Wanzleben - Börde stellt das Plangebiet als
gemischte Baufläche dar. Der Bebauungsplan wird nicht direkt aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt. Die Fläche ist jedoch für eine bauliche Nutzung
vorgesehen. Die Gärten östlich der Ringstraße 41 sind in der Bilanz der
Baulücken im Flächennutzungsplan als bebaubare Flächen berücksichtigt. Der
Wohnflächenbedarf in Seehausen beschränkt sich gemäß den Ermittlungen im Rahmen
der Aufstellung des Flächennutzungsplanes auf Einfamilienhäuser. Im Plangebiet
können ca. 5 Einfamilienhausgrundstücke entstehen. Der Bebauungsplan dient dem
Eigenbedarf der Ortschaft Stadt Seehausen.
Allgemein dient er der Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und der
Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung im Sinne des § 1 Abs.6 Nr. 2
BauGB. Der Plan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
aufgestellt werden.
Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Die
Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist hierzu im
Einzelnen dem Kapitel 2.2 der beiliegenden Begründung des B-Planentwurfs zu
entnehmen.
Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen.
Anlagenverzeichnis:
Begründung Entwurf B-Plan Vogelsang
Planteil Entwurf B-Plan Vogelsang