Betreff
Städtebauförderung Ortsteil Seehausen
Vorlage
203/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Stadtumbaugebiet „Seehausen – 3fach stark für die Zukunft“ wird zum Fördergebiet für das Städtebauprogramm „Lebendige Zentren“ erklärt. Der neue Gebietsname lautet „Seehausen - Stadtkern“.

Die Abgrenzung des Fördergebiets ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.


Bund und Länder haben eine neue Struktur der Städtebauförderung ab dem Jahr 2020 beschlossen. Das Land Sachsen-Anhalt hat festgelegt, dass die Stadt Wanzleben - Börde die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kleinere Städte und Gemeinden“ für das Stadtumbaugebiet „Seehausen – 3fach stark für die Zukunft“ ab dem Programmjahr 2020 mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ fortsetzen kann.

Als Gebietsbezeichnung hat die Bewilligungsbehörde den Namen „Seehausen – Stadtkern“ festgelegt. Es wird von einer Laufzeit des Förderprogramms bis zum Jahr 2030 ausgegangen.

Für das Programmjahr 2020 wurden bereits Fördermittel bewilligt. Ein Antrag auf Fortsetzung der Städtebauförderung soll fristgerecht im November 2021 gestellt werden.

Die Bewilligung von Fördermitteln hat das Landesverwaltungsamt an die Auflage gebunden, dass das vom 08.05.2014 beschlossene Stadtumbaugebiet (Beschlussnummer: 101206.14.01-027) „Seehausen – 3fach stark für die Zukunft“ mit einem Stadtratsbeschluss als Fördergebiet für das Programm „Lebendige Zentren“ festgelegt wird.


Finanzierung:
Der Beschluss ermöglicht es auch in der Zukunft Fördermittel für die Stadt Seehausen zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen hat der Beschluss nicht.


Anlagenverzeichnis: Übersichtsplan Fördergebiet