Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Fortschreibung des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Stadt Wanzleben - Börde“ (ISEK 2030) für die Gesamtmaßnahmen „Wanzleben-Innenstadt“ und „Seehausen Stadtkern“ zur Fortsetzung der Städtebauförderung mit den neuen Programmstrukturen in folgender Form:

             Fortschreibung der Gesamtkosten und Finanzierungsübersichten für die Maßnahmen der Städtebauförderung (ISEK 2030 S. 97 bis 99)

             Änderung der Gebietsabgrenzung des Fördergebietes „Seehausen Stadtkern“


Bund und Länder haben eine neue Struktur der Städtebauförderung ab dem Jahr 2020 beschlossen.


In der neuen Programmstruktur wird das Gebiet der Altstadt von der Stadt Seehausen als Gesamtmaßnahme im Programm „Lebendige Zentren“ gefördert. Die Innenstadt von der Stadt Wanzleben wird als Gesamtmaßnahme in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen.


Ab dem Programmjahr 2021 hat das Landesverwaltungsamt die Bewilligung weiterer Fördermittel an die Auflage gebunden, dass das aktuelle „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde“ (ISEK 2030) an die neue Programmstruktur anzupassen ist. Außerdem sind für sämtliche Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung eine neue (Gesamt)Kosten- und Finanzierungsübersicht (GKFÜ) im Sinne von § 149 Baugesetzbuch zu beschließen und bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen.


Finanzierung: Der Beschluss hat keine Auswirkung auf den Haushalt. Erst mit Erstellung des Haushaltes wird entschieden, ob oder in welchen Umfang Maßnahmen aus dem ISEK umgesetzt werden.


Anlagenverzeichnis:

Begründung Fortschreibung ISEK

Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht Stadt Wanzleben

Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht Stadt Seehausen

Stadt Seehausen Altstadt Gebietserweiterung 2022

Stadt Wanzleben Übersichtsplan 2022