Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ der Stadt Wanzleben - Börde
OT ZD Klein Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Die im Ergebnis der
Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs- und
Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 8) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen
vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
- berücksichtigt
werden Anregungen vom:
Trink- und Abwasserverband Börde
- teilweise
berücksichtigt werden Anregungen vom:
Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 8) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den
Inhalt des B-Planes wesentlich
berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe
der Gründe Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde hat in öffentlicher Sitzung am 08.07.2021 die
Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für den Teilbereich der
Flurstücke 16/26 und 469/16 der Flur 2, Gemarkung Klein Wanzleben in die im
Zusammenhang bebaute Ortslage des ZD Klein Wanzleben beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche
Auslegung vom 05.08.2021 bis zum 07.09.2021 im Dienstgebäude der Stadt
Wanzleben – Börde sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben – Börde. Es
sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
erfolgte am 16.07.2021.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“