Betreff
Satzungsbeschluss Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "Lindenallee" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
210/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB die Satzung über Abgrenzung der im Zusammenhang bebaute Ortslage und die Einbeziehung von Teilflächen der Flurstücke 16/26 und 469/16 der Flur 2, Gemarkung Klein Wanzleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des ZD Klein Wanzleben (Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat in öffentlicher Sitzung am 08.07.2021 die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für den Teilbereich der Flurstücke 16/26 und 469/16 der Flur 2, Gemarkung Klein Wanzleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des ZD Klein Wanzleben beschlossen.


Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung vom 05.08.2021 bis zum 07.09.2021 im Dienstgebäude der Stadt Wanzleben - Börde sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde.


Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.


Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte am 16.07.2021.


Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt. Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.


Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung der Satzung kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ beschlossen werden.


Anlagenverzeichnis:

Begründung Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung September 2021

Planzeichnung Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung September 2021