Betreff
6. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue
Vorlage
214/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 6. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue.


Die Unterhaltungsverbände haben für das Jahr 2021 die jährlichen Beiträge den aktuellen Bedingungen angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus Veränderungen der Einwohnerzahlen, veränderter Verwaltungskosten sowie der Verteilung zwischen unbefestigter und befestigter Fläche. Grundlage sind die Angaben des statistischen Landesamtes sowie die entsprechenden tariflichen Bestimmungen.


Die Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände ist vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg aktualisiert worden.

Um im Falle eines Klageverfahrens Rechtsicherheit zu erlangen, hat der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Magdeburg und der Vorsitzender Richter, der für die Verbandsbeiträge und Umlage zuständigen Kammer geraten, die Umlagesatzung der Stadt Wanzleben - Börde der geänderten Orientierungssatzung anzupassen.


Finanzierung:
Die Einnahmen werden unter folgender Haushaltsstelle gebucht: 5.5.2.10.432100

 


Anlagenverzeichnis:

6. Änderungssatzung Umlage ab 2015 für 2021

Gegenüberstellung Umlage 2020 und 2021

Grundsätzliche Erläuterung