Betreff
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Stadtinspektorin
Vorlage
219/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt, Frau Jennifer Kotter mit Wirkung vom 01.01.2022 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Stadtinspektorin (A 9) zu ernennen.


In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG).

 

Am 21.07.2021 wurde für Frau Jennifer Kotter beim Land Sachsen-Anhalt, Ministerium der Finanzen, Landespersonalausschuss, der Antrag auf Feststellung der Laufbahnbefähigung für andere Bewerber gem. § 18 Abs. 2, S. 1 LBG LSA für die Laufbahn allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt gestellt.

 

Das Rechtsinstitut des anderen Bewerbers soll ermöglichen, auf die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen von Fachleuten zurückzugreifen. Dazu nimmt die Stelle der Hauptsachbearbeiterin Ordnungsamt hoheitliche Aufgaben wahr.

Frau Kotter erfüllt damit die Voraussetzungen für die Verbeamtung in ein Amt der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt.

 

Mit Schreiben vom 25.10.2021 teilte das Ministerium der Finanzen, der Landespersonalausschuss, mit, dass gemäß § 18 Abs.2 Satz 1 LBG LSA die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdiensts, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, für Frau Jennifer Kotter festgestellt wird.

 

Der andere Bewerber ist in das Beamtenverhältnis “auf Probe” zu ernennen. Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre (§ 20 Abs. 2 LBG LSA).


Finanzierung:

Die Stadt Wanzleben zahlt die Versorgungsumlage in Höhe von 29.445 Euro an den Kommunalen Versorgungsverband für die Beamtin weiter, die in den Ruhestand versetzt wurde, wenn die Stelle nicht wiederbesetzt wird. Durch die Verbeamtung entfällt die zusätzliche Zahlung.